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Aryob Zazai Sozial- und Kulturverein e. V.

Geschäftsordnung

Hier finden Sie die aktuell auf der Website veröffentlichte Fassung der Geschäftsordnung des Aryob Zazai Sozial- und Kulturverein e. V.

§ 1 Allgemeines

Diese Geschäftsordnung regelt die inneren Angelegenheiten des Vereins in Ergänzung zur Satzung. Sie wird vom Vorstand formuliert und von der Mitgliederversammlung genehmigt. Änderungen der Geschäftsordnung dürfen der Satzung nicht widersprechen.

§ 2 Mitgliedsbeiträge

(1) Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die Erwachsenen ab 18 Jahre beträgt 10 EUR.

(2) Mitglieder können ihren Beitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen.

§ 3 Sitzungen des Vorstandes

(1) Der Vorstand tagt mindestens einmal pro Jahr.

(2) Sitzungen werden durch den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einberufen.

(3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.

(4) Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von 50 + 1 gefasst.

§ 4 Aufgabenverteilung im Vorstand

(1) Der Vorstandsvorsitzende leitet den Verein, vertritt ihn nach außen und koordiniert die Vereinsarbeit.

(2) Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorstandsvorsitzenden und übernimmt dessen Aufgaben bei Abwesenheit.

(3) Der Kassenwart ist für die ordnungsgemäße Buchführung, die Verwaltung der Finanzen sowie für die Erstellung des Kassenberichts zuständig.

§ 5 Kommunikation

Informationen über Veranstaltungen, Einladungen und sonstige Mitteilungen können per E-Mail, WhatsApp oder auf anderem elektronischen Weg erfolgen.

§ 6 Veranstaltungen und Aktivitäten

(1) Der Verein organisiert regelmäßig kulturelle, soziale und bildungsbezogene Veranstaltungen.

(2) Mitglieder sind aufgerufen, sich aktiv an der Planung und Durchführung zu beteiligen.

(3) Die Teilnahme an Veranstaltungen ist grundsätzlich kostenlos oder mit einem geringeren Kostenbeitrag, der nur zur Kostendeckung dienen darf, verbunden.

§ 7 Konfliktregelung

Bei Unstimmigkeiten bemühen sich die Mitglieder um eine einvernehmliche Lösung durch ein offenes, respektvolles Gespräch gemäß § 12 der Satzung.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt mit Genehmigung durch die Mitgliederversammlung in Kraft und ersetzt frühere Versionen.